Parlament beschloss steuerliche Änderungen

National- und Bundesrat haben das Bundessanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen, um das Steueraufkommen kurzfristig zu erhöhen. Die nachstehend beispielhaft angeführten Änderungen traten größtenteils mit Anfang April 2025 in Kraft.

Betriebsausgabenpauschale bei Geschäftsführern

Da Geschäftsführer in der Regel keine wesentlichen Betriebsausgaben haben, können sie zur Minderung ihres steuerlichen Gewinns das Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 6% des Nettoumsatzes ansetzen. Gleichzeitig können SV-Beiträge als zusätzliche Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.