Im Rahmen der Besteuerung des Betriebsverkaufs bzw. der Betriebsaufgabe kann die Steuerbelastung für mitzuverkaufende oder ins Privatvermögen übernommene Gebäude bzw. Grund und Boden von 30% Immobilienertragsteuer auf den halben durchschnittlichen Einkommensteuersatz reduziert werden.
Private Nutzung von Betriebsvermögen
Verwenden Sie als Unternehmer im Rahmen Ihres Einzelunternehmens Betriebsvermögen vorübergehend für private Zwecke, ist dies als Nutzungsentnahme zu berücksichtigen.
Verträge über Benützung von Sport- und Freizeitanlagen umsatzsteuerpflichtig
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) ist die Überlassung der Nutzung von Sportanlagen eine umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Einschränkung des Freibetrages bei gemeinnützigen Vereinen
Der Freibetrag für begünstigte Vereine von EUR 10.000 steht gemeinnützigen Vereinen nur im Bereich unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünfte und nicht bei der Veräußerung von privaten Grundstücken zu.
Grunderwerbsteuer bei Hotelübergaben im Familienverband
Im Rahmen einer Betriebsübergabe an die nächste Generation werden – gerade im Hotellerie- und Gastgewerbe – zumeist auch Liegenschaften mitübertragen. Deswegen sollten Sie auf eine steuerschonende Übertragung dieser hohen Vermögenswerte achten.

