Registrierkassenpflicht in der Arztpraxis

Die Registrierkassenpflicht gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen und einen Nettoumsatz im Jahr von € 15.000 (davon Barumsätze € 7.500) überschreiten. Auch Einkünfte selbständiger Ärzte fallen unter die betrieblichen Einkunftsarten.

Der Familienbonus Plus

Durch den Familienbonus Plus wird Ihre Einkommensteuer ab 2019 um bis zu € 1.500 pro Kind und Jahr reduziert.