Zusammenarbeit von Ärzten und Gesundheits- und Sozialberufen

Aufgrund des 2017 verabschiedeten Primärversorgungsgesetzes können sich nicht nur Ärzte untereinander zusammenschließen. Auch Hebammen, Psychologen, Psychotherapeuten, medizinische Masseure sowie Heilmasseure dürfen in einer sogenannten Primärversorgungseinheit (PVE) mit Ärzten zusammenarbeiten.