Unter gewissen Umständen kann eine Rückvergütung der NoVA innerhalb von fünf Jahren beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Erste Details zum „Familienbonus Plus“
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10.1.2018 können wir Ihnen zum „Familienbonus Plus“ erste Informationen geben.
Hauptwohnsitzbefreiung bei Genossenschaftswohnungen
Das Bundesfinanzgericht hat ein Urteil zur Hauptwohnsitzbefreiung von der Immobilienertragsteuer gefällt
25%-iger KöSt-Strafzuschlag bei mangelhafter Empfängerbenennung
Wird der Zahlungsempfänger nicht genannt, anerkennt die Finanz die Betriebsausgaben nicht. Kapitalgesellschaften kann dann ein 25%-iger Zuschlag zur Körperschaftsteuer vorgeschrieben werden.
Ausländischer Kleinunternehmer und Vermietung
Bei Vermietungen von inländischen Liegenschaften stellt sich aufgrund der seit 1.1.2017 neuen Kleinunternehmerregelung die Frage, ob auch ausländische Vermieter von dieser Steuerbefreiung umfasst sind.

