Durch Bescheid kann eine Befreiung vom Steuerabzug für Arbeitskräfte, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitsüberlassung vom Ausland ins Inland überlassen werden, erreicht werden. Der Befreiungsantrag ist mit dem neuen, standardisierten Antragsformular „ZS-BB1“ inklusive Anlage „ZS-BB1a“ zu stellen.
Heilbehandlungen von Ärzten: umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig?
Die Umsätze aus Heilbehandlungen eines Arztes der Humanmedizin sind umsatzsteuerfrei. Für diese Umsatzsteuerbefreiung spielt die Definition der ärztlichen Heilbehandlungen eine wichtige Rolle.
Steuervorteile aus einer Umwandlung lukrieren
Die Wahl der Rechtsform wird vor allem von den persönlichen Interessen der Unternehmer, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den betriebswirtschaftlichen Anforderungen beeinflusst. Verändern sich diese, kann in manchen Fällen eine Änderung der Rechtsform sinnvoll sein.
Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze
Bei der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kann es zu unangenehmen Konsequenzen für Dienstnehmer und Dienstgeber kommen
Home-Office in Österreich als inländische Betriebsstätte?
Das Home-Office eines österreichischen Mitarbeiters kann eine inländische Betriebsstätte für ein ausländische Unternehmen mit allen steuerlichen Konsequenzen begründen.

