Auch GmbH-Geschäftsführer können eigenständige Unternehmer sein, wenn sie die Geschäftsführung selbstständig ausüben. Dann kann auch ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegen.
Die Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten
Die Erbfolge rechtzeitig zu regeln ist nicht nur aus steuerlicher Sicht ratsam. Unangenehme Folgen können so rechtzeitig vermieden werden.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnissen stellen eine Herausforderung an die Lohnverrechnung dar. Sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Vorschriften müssen korrekt verbucht werden. Zudem gibt es Begünstigungen, die man nach Möglichkeit ausschöpfen sollte.